20.06.2015

Via sicura mit Arbeitgeber-Haftung

Wer haftet, wenn ein Mitarbeiter mit dem Geschäftsfahrzeug einen Unfall verschuldet?


Im Rahmen des Programms "Via sicura" wurde das Strassenverkehrsgesetz geändert. Es verpflichtet nun die Versicherung, Regress zu nehmen auf den Versicherten oder den Versicherungsnehmer. Dies in folgenden Fällen:

  • Fahren in angetrunkenem/fahrunfähigen Zustand
  • verursacht durch massives Geschwindigkeitsdelikt

Dadurch kann der Rückgriff der Versicherung vertraglich nicht mehr vollumfänglich ausgeschlossen werden. Somit kann er auch den Arbeitgeber treffen als Versicherungsnehmer des Geschäftsfahrzeugs.

Der Arbeitgeber kann sich seinerseits zumindest teilweise schadlos halten mit einem Regressrecht auf den Arbeitnehmenden.

Quelle: Handbuch des Arbeitgebers, Centre Patronal