06.07.2013

Arbeitszeiterfassung - Fortsetzung folgt...

Die Lockerung des Gesetzes über die Arbeitszeiterfassung für Kadermitarbeiter stockt. Das SECO wird eine neue Revisionsvorlage ausarbeiten.


Wie bereits schon mal an dieser Stelle erwähnt, ist die Arbeitszeiterfassung gesetzliche Pflicht. Allerdings soll sie für Personen in leitender Position und solche mit erhöhter Autonomie in speziellen Funktionen flexibilisiert werden.

Doch wie soll die Grenze gezogen werden, wer zu diesem Kreis gehören kann, ohne dass die Arbeitnehmerrechte darunter leiden? Eine Lohngrenze scheint der naheliegendste Parameter zu sein, da solche Personen meist auch überdurchschnittlich entlöhnt werden. Jedoch machen es die grossen Lohnunterschiede in den verschiedenen Branchen schwierig, eine einheitliche Lohngrenze festzulegen.

Quelle: www.admin.ch