11.01.2016

Billag-Gutschrift richtig verbuchen

Auf der nächsten Billag-Rechnung gibt es eine Gutschrift - doch wie richtig verbuchen?


Per Bundesgerichtsentscheid wurde festgelegt, dass die Billag-Gebühren nicht MwSt-pflichtig sind. Rückwirkend wird jedoch nichts zurückerstattet - jedenfalls nicht weiter zurück als 1.4.2015.

Wenn Sie jedoch mit der letzten Jahresrechnung bereits für eine Zeit ab 1.4.2015 bezahlt haben, erhalten Sie mit der nächsten Rechnung eine Gutschrift abgezogen. Es handelt sich dabei um die Rückerstattung der MwSt.

Wenn Sie MwSt-pflichtig sind bedeutet das: Diese Gutschrift ist als 100% Vorsteuer-Rückerstattung zu buchen - jedenfalls dann, wenn Sie die Vorsteuer auf der Ursprungsrechnung geltend gemacht haben (im Beispiel unten CHF 3.65). Die neu verrechnete Gebühr ist entsprechend künftig ohne MwSt zu buchen.

Beispiel

Empfangsgebühr 1.12.2015-30.112016
Gutschrift MWST ab 1.4.2015
Total
CHF 218.40
CHF -  3.65
CHF 214.75

Beachten Sie: Die ähnlich aussehende Rechnung der SUISA ist nach wie vor mit MwSt belastet, teilweise mit 8% bzw. mit 2,5%. Diese Vorsteuern können Sie weiterhin geltend machen, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind.