20.10.2013

Deplafonierung Solidaritätsprozent ALV

Die Plafonierung des Solidaritätsprozents an die ALV entfällt per 1. Januar 2014.


Die Arbeitslosenkasse hat ein riesiges Loch. Um dieses zu stopfen wurde per 1. Januar 2011 unter anderem das Solidaritätsprozent wieder eingeführt. Das bedeutet, dass auf Löhnen, die das versicherte Maximum von CHF 126'000 pro Jahr übersteigen, zusätzlich 1% erhoben wird.

Das Solidaritätsprozent wird hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen und beinhaltet keine Versicherungsdeckung. Es stellt somit eine Verletzung des Versicherungsprinzips dar und ist damit im Grunde eine reine Abgabe zwecks Sanierung der Arbeitslosenkasse.

Bisher wurden Löhne belastet, die CHF 126'000 überstiegen bis maximal CHF 315'000 pro Jahr. Diese obere Grenze wird nun aufgehoben. D.h. ab 1. Januar 2014 wird auf sämtlichen Löhnen, die CHF 126'000 übersteigen, der Sanierungsbeitrag fällig.

Quelle: www.admin.ch