14.07.2015

Die Folgen von FABI

Das Ja zur Fabi-Abstimmung hat steuerliche Konsequenzen für Arbeitnehmende mit Geschäftsfahrzeug.


Ja! hat das Schweizer Volk abgestimmt und damit zugestimmt, dass der öffentliche Verkehr weiter ausgebaut werden soll. Dies wird unter anderem finanziert über höhere Steuereinnahmen. Diese wiederum werden generiert durch eine Begrenzung der Fahrtkosten für den Arbeitsweg.

Soweit so gut und so bekannt. Doch was bedeutet das für Arbeitnehmende, die ihr Geschäftsauto auch für den Arbeitsweg verwenden dürfen? Bei langen Arbeitswegen bedeutet das ein höheres steuerbares Einkommen und somit höhere Steuern.

Hier ein kleines Rechenbeispiel:

Hans fährt 45 Kilometer zwischen Arbeits- und Wohnort. Dafür steht ihm ein vom Arbeitgeber finanziertes Geschäftsauto zur Verfügung. Das ist ein "Goodie" das es zu bewerten gilt: 45 Kilometer x 2 Fahrten pro Tag x 240 Arbeitstage = 21'600 Kilometer à CHF -.70 = CHF 15'120. Eigentlich kann dieselbe Berechnung gemacht werden für den Berufskostenabzug. Weil dieser jetzt aber begrenzt wird, heisst die Rechnung CHF 15'120 Fahrtkosten - limitiert auf CHF 3'000 = Abzug von CHF 3'000. Das bedeutet, CHF 12'120 bleiben als Einkommen stehen und werden künftig besteuert.

Dies gilt voraussichtlich ab 1.1.2016 bei der Direkten Bundessteuer. Die Kantone müssen noch beschliessen, ob sie die Regelung übernehmen oder anders gestalten wollen.

Übrigens, das Argument, "man rechne ja schliesslich schon einen Privatanteil ab mit dem Lohn" gilt nicht, da der pauschal ermittelte Privatanteil den Arbeitsweg gemäss Steuerverwaltung nicht berücksichtigt.

Fazit: Es ist zu prüfen, ob die aktuellen Vereinbarungen noch stimmig sind. Zudem lohnt sich die Führung einer Liste von Tagen, an denen kein Arbeitsweg angefallen ist. Dies beispielsweise bei Home Office Tagen oder Aussendienstfahrten direkt vom Wohnort.