29.11.2015

Eigenmietwerte im Kanton Aargau werden angepasst

Der Kanton Aargau hat schweizweit von den tiefsten Eigenmietwerten, diese müssen nun von Gesetzes wegen angepasst werden


Gemäss Vorgabe des Bundesgerichts müssen Eigenmietwerte mindestens 60% einer Marktmiete betragen. Im Kanton Aargau wurden letztmals 1998 die Eigenmietwerte angepasst auf Grund einer allgemeinen Neuschätzung. Um zu prüfen, ob die 60% eingehalten werden, prüft der Regierungsrat die Marktlage laufend über Erhebungen bei Vermietern. Erst wenn die Marke von 60% um mindestens 5% unter- oder übrschritten wird, ist er gezwungen zu handeln.

Die ist war 2014 der Fall, weshalb die Eigenmietwerte per 2016 angepasst werden müssen auf die geforderten 60%. Allerdings geschieht dies über eine Durchschnittserhebung pro Gemeinde, es finden also keine individuellen Neuschätzungen statt. In diesem Zuge werden in den meisten Gemeinden die Eigenmietwerte angehoben. Es gibt allerdings auch wenige Gemeinden, in denen er unverändert bleibt und sogar einige, in denen der Eigenmietwert sinken wird.

Eine Liste mit den Anpassungen aller Gemeinden finden Sie hier.