24.11.2013

Ende der Sondermassnahmen bei Kurzarbeit

Die vom Bundesrat beschlossenen Sondermassnahmen laufen Ende 2013 aus, ab 1.1.2014 gelten wieder die normalen Bestimmungen.


Auf Grund der Wirtschaftskrise hatte der Bundesrat wiederholt Sondermassnahmen beschlossen, die Erleichterungen brachten für Betriebe mit Kurzarbeit. Diese Sondermassnahmen waren befristet bis 31. Dezember 2013. Das heisst ab 1. Januar 2014 gilt wieder:

  • Maximale Bezugsdauer 12 Monate (statt 18 Monate)
  • Im 1.-6. Bezugsmonat je 2 Karenztage, ab 7. Bezugsmonat jeweils 3 Karenztage (statt 1 Karenztag pro Monat)

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