12.06.2016

Ende der Übergangsbestimmungen für EU-2

Am 31.5.2016 sind die Übergangsbestimmungen zur Personenfreizügigkeit der EU-2 abgelaufen.


Das bedeutet, ab 1. Juni 2016 gilt für Personen aus Rumänien und Bulgarien die volle Freizügigkeit. Das heisst:

  • Wegfall von Inländervorrang, Kontingenten und vorgängiger Prüfung der Arbeits- und Lohnbedingungen
  • Anwendung des Meldeverfahrens für Aufenthalte von maximal 90 Tagen pro Jahr

Bis 31.5.2019 gilt noch die Schutzklausel. In dieser Zeit kann der Bundesrat die Zuwanderung wieder kontingentieren, sollte die Zuwanderung das Mittel der letzten drei Jahre um mehr als 10% überschreiten. Die Zuwanderung aus den beiden Ländern war jedoch gering. 2015 wurden mit 1'542 Zulassungen die verfügbaren Kontingente nicht ausgeschöpft.

Somit gibt es nur noch einen EU-Staat, für den die volle Freizügigkeit noch nicht gilt: Kroatien. Die Verhandlungen mussten gestoppt werden bis zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Es gibt jedoch Sonderkontingente für Arbeitgeber, die Personen aus Kroatien einstellen möchten.

Quelle: www.admin.ch