06.02.2012

Erhöhung Maximum AHV-Beitrag für Nichterwerbstätige


Per 1. Januar 2012 wurde der Maximalbetrag für die Beiträge AHV/IV/EO für Nichterwerbstätige massiv erhöht. Bisher lag dieser bei CHF 10'300/Jahr, neu können bis CHF 23'750/Jahr erhoben werden. Die Skala, die bisher bis zu einem Vermögen von CHF 4 Mio. reichte (inkl. kapitalisierte Renteneinkommen), wird ausgedehnt bis CHF 8,3 Mio.

Beiträge für Nichterwerbstätige müssen bezahlt werden von Personen ohne Erwerbseinkommen. Die Beiträge werden erhoben vom Vermögen sowie dem 20-fachen der Renteneinkommen (ohne IV-Rente der IV). Von der Beitragspflicht befreit sind Nichterwerbstätige, wenn deren Ehepartner genügend Beiträge abrechnet. Bei Personen, die nicht mind. 9 Monate pro Jahr oder nicht mind. 50% erwerbstätig sind, wird eine Vergleichsrechnung angestellt.

Quelle: CHSS 6/2011