06.02.2012

Familienzulagen für Selbstständige ab 2013


Bisher ist im Gesetz (FamZG) vorgesehen, dass Arbeitnehmende mit Kindern pro Kind eine Kinder- bzw. Ausbildungszulage erhalten. Selbstständige jedoch haben gemäss Bundesgesetz bisher keinen Anspruch auf Zulagen, nur in gewissen Kantonen wurden solche nach kantonalem Gesetz ausgerichtet.

Der Bundesrat hat nun die Verordnung (FamZV) angepasst, sodass künftig auch Selbstständige Kinder- und Ausbildungszulagen erhalten sollen. Die Verordnung tritt in Kraft am 1. Januar 2013. Als logische Konsequenz werden Sebstständige ab dann auch Beiträge an die FAK (Familienausgleichskasse) zahlen müssen, egal ob sie Kinder haben oder nicht.

Das bedeutet, bis 1.1.2013 müssen alle Selbstständigen einer Familienausgleichskasse angeschlossen sein. In vielen Fällen ist dies möglich bei der Ausgleichskasse, bei der schon die AHV-Beiträge abgerechnet werden.

Quelle: www.admin.ch