20.10.2013

Fundamentale Änderungen im KVG

Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Einheitskasse, hat zugleich aber einen Entwurf für eine KVG-Teilrevision verabschiedet.


Die Krankenversicherung (geregelt im KVG) ist seit Jahren eines der grossen Problemkinder. Jährlich steigen die Prämien, teilweise massiv. Als eine Möglichkeit, die Kosten einzudämmen, wurde die Initiative für eine Einheitskasse lanciert. Der Bundesrat empfiehlt, diese abzulehnen.

Tatsächlich wäre das ein enormer Eingriff in die Wirtschaft. Zur Zeit gibt es ca. 70 zugelassene Krankenversicherer (hier Download der Liste), denen damit ein wesentlicher Teil ihrer Tätigkeit entzogen würde. Stattdessen müsste der Staat eine einzige Kasse führen mit dem Ziel, damit den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Was der komplette Wegfall jeglichen Wettbewerbs und die Verstaatlichung tatsächlich für Folgen haben wird für die Versicherten, ist jedoch schwer abzuschätzen.

Der Bundesrat sieht jedoch Verbesserungsbedarf und hat daher den Entwurf einer Teilrevision des KVG verabschiedet. Dieser enthält u.a. eine genauere Definition des Risikoausgleichs zwischen den Krankenkassen sowie eine Vorgabe, dass das Angebot von Grund- und Zusatzversicherungen institutionell getrennt werden soll. Damit sollen Versicherte, die aus der Grundversicherung Leistungen bezogen haben, keinen Nachteil befürchten müssen beim Abschluss von Zusatzversicherungen.

Quelle: www.admin.ch