04.08.2015

Höherer UV-Lohn ab 2016

Der maximal versicherte Lohn nach UVG wird per 1.1.2016 erhöht. Dies hat auch Einfluss auf die Arbeitslosenversicherung.


Der Bundesrat hat beschlossen, den maximal versicherten Lohn nach UVG (Unfallversicherungs-Gesetz) von aktuell CHF 126'000 auf neu CHF 148'200 zu erhöhen.

Damit sorgt er dafür, dass die gesetzliche Vorgabe, mindestens 92% aller Löhne sollen über UVG obligatorisch gedeckt sein, eingehalten wird. Die neue Maximalgrenze sorgt für eine Deckung von 95%.

Dies hat auch Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung. Der maximal versicherte Verdienst ist an das UVG-Maximum gekoppelt und wird entsprechend ebenfalls erhöht.

Das bedeutet, dass bei Löhnen über CHF 126'000 ab 2016 mehr Prämien für UVG und ALV, dafür etwas weniger für die ALVZ (Solidaritätprozent) geschuldet sind. Dies gilt sowohl für die Arbeitnehmer- als auch für die Arbeitgeber-Beiträge. Dafür ist ein höherer Lohn versichert, was den Versicherten im Falle eines Unfalls oder einer Arbeitslosigkeit zugute kommt.

Denken Sie frühzeitig daran, allfällige Versicherungen in Ergänzung zum UVG anzupassen.

Quelle: www.admin.ch