30.11.2015

Informationsaustausch - bereinigen Sie bis Ende 2016

Ab 2017 werden Informationen nicht mehr nur auf Ersuchen ausgetauscht


Die Schweiz nimmt am AIA (Automatischer Informations-Austausch) teil und verpflichtet sich damit, ab 2017 Informationen auszutauschen. Neu gibt es nebst dem Informationsaustausch auf Ersuchen auch den

  • spontanen Informationsaustausch (auf Anfrage wenn Interesse der ausländischen Institution erkennbar)
  • automatischen Informationsaustausch

Dabei werden Informationen über die Kunden und deren Bankkonti und/oder Wertschriftendepots gegenseitig (teilnehmende Länder) übermittelt.

Der erste tatsächliche Austausch wird stattfinden Anfang 2018 über Sachverhalte aus 2017.

Sollten Sie noch Guthaben haben, die Sie bisher nicht versteuert haben, ist bis Ende 2016 Zeit, dies zu bereinigen. In der Schweiz gibt es eine einmalige Steueramnestie bei Selbstanzeige unter folgenden Voraussetzungen:

  • Es handelt sich um die erste Selbstanzeige wegen Steurehinterziehung
  • Die Hinterziehung ist der Steuerbehörde bisher unbekannt
  • Der Selbstanzeiger bietet vorbehaltlose Unterstützung und kommt seiner Nachsteuerzahlpflicht nach

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt keine Strafverfolgung und damit keine Busse. Es wird die Nachsteuer für die letzten 10 Jahre erhoben inkl. Verzugszins. Bei wiederholter Selbstanzeige wird eine reduzierte Busse erhoben.