31.10.2015

Jetzt ist es amtlich - Zinssenkung im BVG

Der gesetzliche Mindestzins für BVG-Guthaben wird per 1.1.2016 gesenkt auf 1,25%.


Einmal mehr ist der Bundesrat der Empfehlung der eidg. Kommission für berufliche Vorsorge gefolgt und senkt den gesetzlichen Mindestzins für BVG-Guthaben per 1. Januar 2016 von 1,75% auf 1,25%.

Beachten Sie, dass nur die Guthaben aus dem Obligatorium dem Mindestzins unterliegen. Überobligatorische Guthaben können auch weniger verzinst werden. Ein höherer Zins ist natürlich für alle Guthaben erlaubt, wird aber kaum gewährt.

Quelle: www.admin.ch