01.02.2015

Kurzarbeitsentschädigung wegen Euro-Sturz

Der Kurssturz des Euro dient als Grund für Leistungen aus der ALV.


Die Export-Industrie wird nach der Aufhebung des Mindestkurses für den EUR mit Auftrags- und damit Arbeitsausfällen konfrontiert werden. Der Bundesrat hat nun beschlossen, Devisenschwankungen als Grund zu akzeptieren und diesen Betrieben Kurzarbeitsentschädigungen auszurichten.

Dies dürfte die Arbeitslossenkasse im laufenden Jahr mit einigen Mehrausgaben belasten. Der administrative Aufwand für das Abwickeln von Kurzarbeit ist erheblich, verhindert aber im Idealfall Entlassungswellen.

Die Arbeitslosenkasse übernimmt 80% für Ausfallstunden, die fehlenden 20% trägt der Arbeitnehmende. Achtung: Nicht jeder Arbeitnehmende ist anspruchsberechtigt und die Sozialversicherungen sind vom vollen Normalgehalt abzurechnen!

Wir von Reiko übernehmen die Abwicklung gerne für unsere Kunden - von der Anmeldung bis zur korrekten Abrechnung.

Quelle: www.admin.ch