23.01.2016

Länger Kurzarbeitsentschädigung wegen Frankenstärke

Auf Grund der anhaltenden Frankenstärke hat der Bundesrat die Bedingungen für Kurzarbeitsentschädigungen angepasst.


Normalerweise sieht das Gesetz (AVIG) für den Bezug von Kurzarbeits-Entschädigungen eine maximale Bezugsdauer vor von 12 Monaten, während in den ersten sechs Monaten zwei, ab dem siebten Bezugsmonat drei Karenztage vom Arbeitgeber selbst getragen werden müssen.

Wegen der Schwächung der Exportindustrie auf Grund der anhaltenden Frankenstärke hat der Bundesrat beschlossen, die maximale Bezugsdauer auf 18 Monate auszuweiten und die Karenztage auf einen Tag pro Monat zu reduzieren. Diese Regelung gilt ab 1. Februar 2016 bis zum 31. Juli 2017.

Quelle: www.admin.ch