29.08.2013

Naturalbezüge 2014 - Status Quo

Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge bleiben für das Steuerjahr 2014 unverändert.


Die eidg. Steuerverwaltung teilt in einem Rundschreiben mit, dass die Berufskostenpauschalen sowie die Naturalbezüge gleich bleiben.

Bei den Berufskostenpauschalen handelt es sich um den Abzug, der für privat bezahlte Auslagen gemacht werden kann, die indirekt der Ausübung des Berufs dienen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für den Arbeitsweg oder für auswärtige Verpflegung wenn man weit entfernt wohnt, aber auch Fachbücher oder ein privater Computer.

Die Merkblätter N1/2007 (für Selbstständige) und N2/2007 (für Arbeitnehmer) behalten somit ebenfalls weiterhin ihre Gültigkeit. Diese legen die Ansätze fest, zu denen Naturallöhne abgerechnet werden müssen wie z.B. kostenlose Verpflegung durch den Arbeitgeber oder ein Geschäftsfahrzeug zur privaten Nutzung.

Quelle: www.admin.ch