29.11.2015

News Steuern Kt AG

Hier finden Sie wichtige Neuerungen 2016 im Steuerbereich


JURISTISCHE PERSONEN (Firmen)

  • Gewinnsteuertarif 1. Stufe sinkt von bisher 6% auf neu 5,5%
  • Gewinnsteuertarif 2. Stufe sinkt von bisher 9% auf neu 8,5%
  • Sockelbtrag für Gewinne 1. Stufe steigt von bisher CHF 150'000 auf neu CHF 250'000

Damit sinkt die gesamte Steuerbelastung für Firmen auf 15,1% bis 18,6%. Der Kanton Aargau ist somit attraktiv für Unternehmungen, die Gewinne erzielen. Im den umliegenden Kantonen zahlt man nur in den Kantonen Luzern und Zug noch weniger.

 

NATÜRLICHE PERSONEN (Privatpersonen)

  • Anpassung der Eigenmietwerte (mehr dazu hier)
  • Neuregelung Abzug für Aus- und Weiterbildung (mehr dazu hier)
  • Begrenzung Fahrtkostenabzug (beim Bund ab 2016 auf CHF 3'000, im Kanton Aargau ab 2017 auf CHF 6'000 (vgl. auch Bericht zu Fabi hier)
  • Präzisierung Besteuerung Lottogewinne (Freigrenze CHF 1'000, Abzug Einsatzkosten pauschal 5% des Gewinns, jedoch max. CHF 5'000), dies entspricht der Regelung bei der Direkten Bundessteuer
  • Präzisierung Steuerbefreiung Feuerwehrsold (Freibetrag CHF 10'000), bei der direkten Bundessteuer beträgt der Freibetrag CHF 5'000 - wie auch in den meisten Kantonen
  • Anpassung Bemessungsgrundlage für Aufwandsbesteuerte (Einkommen CHF 400'000, Vermögen 8 Mio. CHF)
  • Senkung der Vergütungs- und Verzugszinssätze von 0,5% auf 0,1% (Vergütungszins für zu viel bezahlte Steuern) bzw. von 5,5% auf 5,1% (Verzugszins für zu spät bezahlte Steuern)

Weiterer Ausblick

  • 2018 wird der Kantonssteuerfuss für natürliche Personen angehoben von heute 109% auf neu 110%