06.02.2012

Senkung BVG Mindestzinssatz


Der Bundesrat hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestzins für BVG-Guthaben von aktuell 2% auf neu 1,5% zu senken, dies ab 1. Januar 2012.

Der Mindestzins ist der %-Satz, mit der die Pensionskassen die Guthaben der Versicherten mindestens verzinsen müssen. Selbstverständlich steht es einer Pensionskasse frei, die Guthaben mit einem höheren %-Satz zu verzinsen. Die Pensionskassen müssen den Zins, den sie den Versicherten gutschreiben, am Finanzmarkt erwirtschaften, indem sie das Geld möglichst rentabel anlegen. Dabei haben sie wesentlich bessere Voraussetzungen als private Kleinanleger, weil sie über eine viel höhere Gesamtsumme verfügen können.

Die Konsequenz einer Mindestzinssenkung ist, dass das Altersguthaben weniger schnell wächst, am Ende also weniger Geld für die Altersvorsorge zur Verfügung steht.

Quelle: www.admin.ch