06.02.2012

Verlängerung Bezugsdauer für Kurzarbeitsenschädigung


Der Bundesrat hat beschlossen, auf Grund der aktuellen Frankenstärke die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate zu erhöhen sowie die verkürzte Karenzzeit beizubehalten. Diese Änderung tritt in Kraft am 1. Januar 2012 und endet am 31. Dezember 2013.

Somit können Unternehmungen mit schlechter Auftragslage Kurzarbeit einführen, sofern absehbar ist, dass sich die Auftragslage wieder bessert und eine plausible Begründung - in diesem Fall ein Zusammenhang mit dem starken Franken - angegeben werden kann.

Quelle: www.admin.ch