08.09.2013

Vernehmlassung Personenfreizügigkeit für Kroatien

Am 1. Juli 2013 ist Kroatien der EU beigetreten. Was bedeutet das für die Schweiz?


Die Schweiz hat mit der EU über die Übernahme der Personenfreizügigkeit für Bürger von Kroatien verhandelt und das Ergebnis in Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis 28. November 2013.

Voraussichtlich wird das Abkommen über die Personenfreizügigkeit für Kroaten übernommen, allerdings mit einer Übergangsfrist von 10 Jahren.

Quelle: www.admin.ch