Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen

Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil von allen Vereinbarungen, die die Reiko GmbH für Treuhandservice mit ihren Kunden hat. Vereinbarungen oder Teile davon, die von diesen AGB abweichen oder mit diesen im Widerspruch stehen, haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich verfasst und von den beteiligten Parteien unterzeichnet sind.

Honoraransätze

Es gelten die Honoraransätze gemäss aktueller Preisliste der Reiko GmbH für Treuhandservice. Wird vom Kunden ausdrücklich oder durch Ansetzen von kurzen Fristen verlangt, dass Arbeitsstunden ausserhalb der üblichen Bürozeiten geleistet werden, (d.h. zwischen 18 - 8 Uhr, an Wochenenden und an Feiertagen gemäss Arbeitsgesetz, geltend am Sitz der Reiko GmbH für Treuhandservice), wird der vereinbarte Honoraransatz mit einem Faktor 1,5 verrechnet.

Spesen

Es gelten die Spesenansätze gemäss aktueller Preisliste der Reiko GmbH für Treuhandservice. Effektive Auslagen werden nach Aufwand verrechnet.

Verrechnung/Zahlung

Die Verrechnung der aufgelaufenen Aufwände erfolgt in der Regel monatlich. Reiko GmbH für Treuhandservice behält sich das Recht vor, Voraus- oder Anzahlungen einzufordern. Stundenabos sind immer im Voraus fällig. Sofern auf der Rechnung nicht anders vermerkt, sind Rechnungen zu Gunsten Reiko GmbH für Treuhandservice fällig netto innert 10 Tagen. Sie sind mittels jeweils beiliegendem Einzahlungsschein auf das entsprechende Bankkonto zu überweisen. Ab der 2. Mahnung werden Mahngebühren verrechnet. Weiter wird ein Zins von 5% ab Fälligkeitsdatum eingefordert. Einwände gegen eine Rechnung müssen innert der Zahlungsfrist von 10 Tagen angemeldet werden, ansonsten gilt die Rechnung als akzeptiert. Ausgenommen sind offensichtliche Fehler in der Verrechnung.

Änderung der AGB

Eine Änderung dieser AGB ist nur seitens Reiko GmbH für Treuhandservice möglich. Individuelle Vereinbarungen, die von den AGB abweichen, bedürfen der schriftlichen Form und müssen von den beteiligten Parteien rechtsgültig unterzeichnet sein.

Haftungsansprüche

Reiko GmbH für Treuhandservice haftet für beim Kunden verursachte Sach- und Personenschäden im Rahmen der Betriebshaftpflicht. Sie ist jedoch unter keinen Umständen haftbar für jegliche indirekte, zufällige, gleichzeitige, über den verursachten Schaden hinausgehende, mittelbare oder spezielle Schäden oder Verluste, einschliesslich Nutzungsverlust, Gewinnverlust, Kunden- oder Ersparnisverlust, Folgen von Verlust von Daten und Dateien. Insbesondere ist sie nicht haftbar für Folgeschäden jeglicher Art als Folge von Arbeitsausfall auf Grund von Unfall, Krankheit oder anderen einschneidenden unvorhersehbaren Ereignissen.

Geheimhaltungsverpflichtung
Reiko GmbH für Treuhandservice verpflichtet sich, über alle Vorgänge, Geschäftsgeheimnisse und sonstige Tatsachen, die vom oder über den Kunden im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren, auch nach Erfüllung eines Auftrages und nach Ablauf oder Auflösung einer Vereinbarung. Ausgenommen sind vom Kunden ernannte Personen und Institutionen, mit denen Informationen ausgetauscht werden sollen.

Schlussbestimmungen

Diese AGB sowie individuelle Vereinbarungen unterstehen Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Aarau.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Schulungen

Diese AGB gelten für sämtliche von Reiko GmbH für Treuhandservice offiziell ausgeschriebenen Kurse sowie für Firmenkurse. Für von Drittveranstaltern ausgeschriebene Kurse gelten jeweils die AGB der entsprechenden Organisation. Vereinbarungen oder Teile davon, die von diesen AGB abweichen oder mit diesen in Widerspruch stehen, haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich verfasst und von den beteiligten Parteien rechtsgültig unterzeichnet sind.

Teilnahmegebühren

Es gelten die Kurspreise gemäss offizieller Ausschreibung. Wenn in der Kursausschreibung nicht anders vermerkt, beinhalten die Kurskosten eine allfällige Kursdokumentation, zusätzliche Lehr- und Arbeitsmittel gemäss Kursausschreibung sind nicht inbegriffen.

Firmenkurse

Für firmeninterne Kurse können Pauschalarrangements vereinbart werden, abhängig von der Anzahl TeilnehmerInnen. Zusätzliche Aufwände wie die individuelle Entwicklung oder Anpassung des Kursinhalts, die Anreise, das Stellen von Infrastruktur, allfällige Verpflegungs- und Übernachtungskosten, usw. werden nach Aufwand gemäss Vereinbarung verrechnet.

Verrechnung/Zahlung

Die Teilnahmegebühren sowie allfällige Zusatzkosten bei Firmenkursen werden ca. 30 Tage vor dem ersten Kurstag in Rechnung gestellt, zahlbar bei Erhalt. Die Rechnung gilt zugleich als Bestätigung, dass der Kurs durchgeführt wird. Rechnungen zu Gunsten Reiko GmbH für Treuhandservice sind mittels jeweils beiliegendem Einzahlungsschein auf das entsprechende Bankkonto zu überweisen. Ab der 2. Mahnung werden Mahngebühren verrechnet. Weiter kann ein Zins von 5% ab Fälligkeitsdatum eingefordert werden. TeilnehmerInnen, die die Teilnahmegebühr nicht vor Beginn des Kurses beglichen haben, werden vom Kurs ausgeschlossen. Die Gebühren sind trotzdem fällig und werden eingefordert.

Anmeldung

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Schriftliche Kursanmeldungen per Post oder Fax sind verbindlich. Anmeldungen per e-Mail oder über das Internet sind ebenfalls verbindlich, werden jedoch von Reiko GmbH für Treuhandservice nachbestätigt, ansonsten der Platz nicht garantiert ist.

Abmeldung

Bei Abmeldung vor Versand der Kursbestätigung/Rechnung ist eine schriftliche Abmeldung jederzeit ohne Kostenfolge möglich. Nach Versand der Kursbestätigung/Rechnung sind die gesamten Kosten fällig. Wir akzeptieren gerne ErsatzteilnehmerInnen, bitten jedoch um Bekanntgabe der entsprechenden Personendaten.

Durchführungsvorbehalt
Reiko GmbH für Treuhandservice behält sich vor, die Kurse bei ungenügender Teilnehmerzahl oder bei Verhinderung der KursleiterIn abzusagen bzw. zu verschieben. Bereits einbezahlte Teilnahmegebühren werden vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Entschädigungen können nicht geltend gemacht werden. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten bei Firmenkursen werden nicht zurückerstattet.

Änderung der AGB

Eine Änderung dieser AGB ist nur seitens Reiko GmbH für Treuhandservice möglich. Individuelle Vereinbarungen, die von den AGB abweichen, bedürfen der schriftlichen Form und müssen von den beteiligten Parteien unterzeichnet sein.

Haftungsansprüche

Reiko GmbH für Treuhandservice haftet für beim Kunden verursachte Sach- und Personenschäden im Rahmen der Betriebshaftpflicht. Sie ist jedoch unter keinen Umständen haftbar für jegliche indirekte, zufällige, gleichzeitige, über den verursachten Schaden hinausgehende, mittelbare oder spezielle Schäden oder Verluste in Folge von Informationen, die an von ihr durchgeführten Kursen abgegeben werden, einschliesslich Nutzungsverlust, Gewinnverlust, Kunden- oder Ersparnisverlust, Folgen von Verlust von Daten und Dateien. Reiko GmbH für Treuhandservice übernimmt ebenfalls keine Haftung für Schäden jeglicher Art an von TeilnehmerInnen mitgebrachten Einsatzmitteln, selbst dann nicht, wenn sie dem Zweck des Kursinhalts dienen oder deren Einsatz für den Zweck des Kursinhalts notwendig ist. Beim Einsatz von Software gelten die Haftungsbestimmungen des Software-Herstellers. Ebenfalls ist sie nicht haftbar für Folgeschäden jeglicher Art als Folge von Arbeitsausfall auf Grund von Unfall, Krankheit oder anderen einschneidenden unvorhersehbaren Ereignissen.

Geheimhaltungsverpflichtung

Reiko GmbH für Treuhandservice und die von Reiko GmbH für Treuhandservice engagierten KursleiterInnen verpflichten sich, über alle Vorgänge, Geschäftsgeheimnisse und sonstige Tatsachen, die von oder über die KursteilnehmerInnen während dem Kurs bekannt geworden sind, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Ebenfalls verpflichten sich die einzelnen KursteilnehmerInnen, über alle Vorgänge, Geschäftsgeheimnisse und sonstigen Tatsachen, die von oder über die anderen KursteilnehmerInnen sowie über die ReferentInnen während dem Kurs bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren.

Schlussbestimmungen

Diese AGB sowie individuelle Vereinbarungen unterstehen Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Aarau.