04.12.2017

MwSt-Satz-Änderung per 1.1.2018

Erstmals seit Einführung der Mehrwertsteuer sinken die Sätze!


Zum einen läuft die zeitlich befristete MwSt-Erhöhung für die IV ab, was eine Senkung der MwSt-Sätze zur Folge hat, zum anderen erhöht sie sich wieder, weil die Finanzierung Fabi (Finanzierung öffentlicher Verkehr) in Kraft tritt.

Per Saldo verändern sich die Sätze ab 1.1.2018 wie folgt:

  • 8% wird neu zu 7,7%
  • 3,8% wird neu zu 3,7%
  • 2,5% bleibt unverändert

Die Frage stellt sich nun, wann bereits die neuen und wann noch die alten Sätze zum Tragen kommen. Im Grunde ist es einfach: Massgebend ist der Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Leistung. D.h. wenn die Lieferung/Leistung vor dem 1.1.2018 stattfindet, kommen die alten Sätze zur Anwendung. Wenn die Lieferung/Leistung am 1.1.2018 oder später erbracht wird, sind es die neuen Sätze.

Einige Beispiele:

  • Sie erbringen Beratungsleistungen an einen Kunden. 15 Stunden erbringen Sie noch 2017, 10 Stunden im Jahr 2018. Die 15 Stunden sind mit 8% MwSt abzurechnen, die 10 Stunden mit 7,7%. Dies auch dann, wenn alle Stunden erst 2018 in Rechnung gestellt werden.
  • Sie verrechnen dem Kunden ein Service-Abo für CHF 1'200 inkl. MwSt, gültig vom 1.10.2017 bis zum 30.9.2018. Dann sind CHF 300 mit 8% MwSt abzurechnen und CHF 900 mit 7,7%.
  • Sie erhalten einen Auftrag, den Sie 2018 ausführen sollen. Sie verrechnen noch im Dezember 2017 eine Anzahlung, beginnen aber erst 2018 mit dem Auftrag. Die Anzahlung ist bereits mit 7,7% abzurechnen, auch wenn die Rechnungstellung noch 2017 passiert.

Auf der Ausgabenseite werden Sie entsprechend möglicherweise bereits jetzt Rechnungen erhalten mit neuen Sätzen und mit hoher Wahrscheinlichkeit im 2018 noch Rechnungen mit alten Sätzen. Buchhaltungssysteme müssen entsprechend eingerichtet werden. Ab dem vierten Quartal 2017 liefert die eidg. Steuerverwaltung angepasste Formulare aus.

Unternehmungen mit Privatkunden müssen sich überlegen, ob sie aufgrund der MwSt-Satz-Senkung die Preise anpassen möchten oder nicht. Unternehmungen mit Bargeschäften müssen rechtzeitig daran denken, allfällige Kassensysteme umzustellen. Unternehmungen, die nach Saldosteuersatz abrechnen, verrechnen wie oben beschrieben die korrekten offiziellen MwSt-Sätze, liefern jedoch einen ebenfalls reduzierten Saldosteuersatz ab. (Die Saldosteuersätze 0,1% und 0,6% bleiben unverändert, alle anderen Sätze erfahren eine Senkung).

Achtung: Versehentlich zu hoch ausgewiesene MwSt-Beträge müssen an die eidg. Steuerverwaltung abgeliefert werden!

Sind Fragen offen geblieben? Wir von Reiko helfen Ihnen gerne weiter.