Privatpersonen
Um Ihre private Steuererklärung zu erstellen benötigen wir einige Informationen und Unterlagen von Ihnen (s. Liste zum downloaden). Je vollständiger diese sind, je einfacher fällt uns das Ausfüllen und desto weniger Zeit benötigen wir.
Nach Erhalt der Steuererklärung haben Sie nur wenige Wochen Zeit (je nach Kanton), diese ausgefüllt einzureichen. Lassen Sie uns Ihre Unterlagen möglichst frühzeitig zukommen, eine Fristverlängerung muss vor Ablauf der Frist eingegeben werden. Bei selbstständig Erwerbenden ist die Einreichefrist in der Regel etwas länger.
Sie erhalten von uns die ausgefüllte, fertig zusammengestellte Steuererklärung mit Beilagen inklusive Kopie für Ihre Akten. Nach einer kurzen Kontrolle unterzeichnen Sie die Steuererklärung und leiten sie an das Steueramt weiter. Ein Steuerbudget sagt Ihnen, wie hoch die Steuerrechnung in etwa ausfallen wird.
Nach Erhalt der definitiven Veranlagung haben Sie nicht mehr als 30 Tage Zeit für eine Einsprache, falls Sie nicht einverstanden sind. Diese Frist lässt sich nicht verlängern! Lassen Sie uns daher umgehend eine Kopie zukommen, wir kontrollieren die Veranlagung und geben eine Empfehlung ab für das weitere Vorgehen.
Unternehmungen
Bei Unternehmungen ist zu unterscheiden zwischen
Natürlichen Personen
dazu gehören Selbstständigerwerbende mit einer Einzelunternehmung oder einer Kollektivgesellschaft, und
Juristischen Personen
dazu gehören vor allem Aktiengesellschaften und GmbHs.
Bei beiden erfolgt die Steueroptimierung nicht beim Ausfüllen der Steuererklärung, sondern beim Gestalten des Geschäftsabschlusses. Sinnvollerweise werden daher Steuererklärung und Abschluss von der gleichen Partei erstellt.
Natürliche Personen sind keine eigenständigen Steuersubjekte, Selbstständige deklarieren daher die Geschäftszahlen in der privaten Steuererklärung. Kollektivgesellschaften haben zudem einen Fragebogen auszufüllen, der keine Steuererklärung darstellt, jedoch als Vergleich dient zu den privat deklarierten Zahlen.
Juristische Personen sind eigene Steuersubjekte. D.h. die Inhaber bzw. Teilhaber erhalten eine private Steuererklärung, für die Unternehmung ist eine eigene Steuererklärung auszufüllen.
Unsere Buchhaltungskunden brauchen uns nur die Steuererklärung bzw. die Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung zukommen zu lassen. Die Erstellung folgt dann automatisch, nachdem der definitive Abschluss steht.

