Nicht nur wir müssen unser Wissen und unsere Erfahrungen aktualisieren, auch die Bildung an sich entwickelt sich und produziert News. Sie vermissen eine? Mailen Sie uns: mail(at)reiko.biz
Anerkennung ausländischer Diplome
Die Anerkennung ausländischer Diplome in der Schweiz wird durch das BBT (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie) neu geregelt. Es wird unterschieden zwischen einer tatsächlichen Anerkennung, die die Gleichwertigkeit eines ausländischen Diploms mit einem schweizerischen Ausweis bestätigt und einer Niveaubestätigung, die den ausländischen Abschluss einer entsprechenden schweizerischen Bildungsstufe zuordnet. Die Anerkennung ist insbesondere dann wichtig, wenn jemand mit einem ausländischen Diplom in der Schweiz in einem reglementierten Beruf tätig werden will. Eine Niveaubestätigung dient vor allem potenziellen Arbeitgebern und Ausbildungsinstitutionen. Ebenfalls neu ist die Gebührenregelung, nach der die Verfahren kostendeckend sein sollen. Eine Anerkennung (Gleichwertigkeitsentscheid) kostet CHF 550.-, eine Niveaubestätigung CHF 150.-.
Quelle: www.news.admin.ch
28.12.2006/mm
Bologna-Reform
Die Schweiz hat sich am 19. Juni 1999 mit 29 anderen europäischen Staaten verpflichtet, bis 2010 die Ziele der Bologna-Deklaration umzusetzen. Das erklärte Ziel liegt in der Transparenz und Vergleichbarkeit der Aus- und Weiterbildungen. So sollen Abschlüsse verschiedener Lehrgänge in verschiedenen Ländern vergleichbar werden, was die Mobilität der Ausgebildeten in Europa erheblich verbessert. Inzwischen beteiligen sich 45 Länder am Reformprozess.
Im Herbst 2005 wurde in der Schweiz das teilrevidierte Fachhochschulgesetz in Kraft gesetzt. Kern ist das zweistufige Studiensystem mit dem Erstabschluss als Bachelor und dem Zweitabschluss als Master. Der Bachelor gilt als berufsqualifizierend, kann frühestens nach drei Jahren abgeschlossen werden und ersetzt das bisherige Fachhochschuldiplom. Der Masterlehrgang vermittelt zusätzlich vertieftes und spezialisiertes Wissen, kann frühestens nach anderthalb Jahren abgeschlossen werden und setzt ein Bachelordiplom oder einen gleichwertigen Abschluss voraus. Master-Studiengänge sollen ab 2008 angeboten und gesamtschweizerisch koordiniert eingeführt werden.
Zudem wird ein Leistungspunktesystem (ECTS - European Credit Transfer System) eingeführt, um die Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu erleichtern. Ein ECTS-Kreditpunkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Für einen Bachelor-Abschluss werden 180 ECTS-Kreditpunkte verlangt, für einen Master-Abschluss 90 bis 120 ECTS-Kreditpunkte.
1.12.2006/mm

