Steuererklärung für Unternehmen

Juristische Personen wie Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) müssen eine eigene Steuererklärung einreichen. Aber auch nicht steuerbefreite Vereine, Genossenschaften oder Kollektivgesellschaften erhalten Post vom Steueramt – in Form eines Fragebogens.

Idealerweise wird die Steuererklärung von der gleichen Stelle erledigt, die bereits den Jahresabschluss erarbeitet hat.

Ihre Vorteile:

  • Als Buchhaltungskunde unterstützen wir Sie in einer steueroptimalen Lohn- und Abschlussgestaltung.
  • Sie erhalten Ihre vollständigen Unterlagen als Kopie für Ihre Akten (elektronisch oder als Ausdruck).
  • Mit dem Steuerbudget bekommen Sie vorweg eine Übersicht über die voraussichtlich anfallende Steuerrechnung.

So gehts:

  • Als Buchhaltungskunde brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen, ausser uns den Auftrag zur Erstellung zu erteilen. Die nötigen Informationen und Dokumente sammeln wir laufend.